AOK -Adipositas-Vertrag,

Evaluation, Qualifikation nach KgAS


Seit 2014 wird das Therapieprogramm YoungStars für AOKversicherte Kinder und Jugendliche im Alter von 8 bis 17 Jahren (Alter zum Therapiestart) mit Adipositas im Rahmen des AOK-Adipositas-Vertrages zwischen PaedNetz Bayern e.V. (Netz der Kinderärzte in Bayern) und der AOK Bayern durchgeführt. Zielgruppe des Vertrags sind Kinder und Jugendliche mit Adipositas und Risikofaktoren und/oder bereits aufgetretenen Folgeerkrankungen entsprechend den Indikationskriterien der evidenzbasierten Leitlinie der Arbeitsgemeinschaft Adipositas im Kindes- und Jugendalter (AGA) zur Therapie der Adipositas im Kindes- und Jugendalter.

 

Es handelt sich um ein individualisiertes Gruppenprogramm im Umfang von gesamt 3 Jahren, davon eine 12monatige Intensivphase  und eine 2jährige Nachbetreuungsphase. Bei diesem Patientenschulungsprogramm wird zwischen einem Schulungs-/Therapiepro-gramm für Kinder zwischen dem 9. Und 13. Lebensjahr und deren Eltern sowie für Jugendliche vom 13. bis zum Ende des 18. Lebensjahres und deren Familien unterschieden. Je nach Reifegrad können dabei Kinder der Altersstufe 11 bis 12 Jahre entweder im Rahmen der Kinder- oder der Jugendlichengruppen behandelt werden.


Die Schulungs- und Therapie-Inhalte entsprechen den Schulungskonzepten der Konsensusgruppe Adipositas (KgAS) der Arbeitsgemeinschaft Adipositas im Kindes- und Jugendalter (AGA). Mindestens 2 Kursleiter haben die Ausbildung zum interdisziplinären Adipositastrainer nach KgAS.


Evaluation und Qualitätssicherung:


Die Gesamtmaßnahme wird begleitet und evaluiert durch das Adipositaspatientenverzeichnis (APV) unter Leitung von Prof. Dr. med. Holl an der Universität Ulm. Jedes Schulungsteam ist verpflichtet, die entsprechenden Eingangs- und Verlaufsdaten (medizinische Daten, Verlaufskontrolle) anonymisiert an das APV weiterzugeben.


Andere Krankenkassen:


Das Therapieprogramm YoungStars ist prinzipiell für alle Kinder, Jugendliche und deren Eltern/Familien mit Adipositas offen, soweit die medizinischen Voraussetzungen und die allgemeine Eignung vorliegen.. So können auch Versicherte anderer Krankenkassen nach denselben Indikationsstellungen und Voraussetzungen an dem individualisierten Gruppenprogramm YoungStars teilnehmen.

 

Es gelten dieselben Voraussetzungen 

Einweisung bzw. Verordnung durch einen Kinder- und Jugendarzt,

Betreuung durch einen Kinder- und Jugendarzt im Laufe der gesamten 3 Jahre 1mal pro Quartal.


Die meisten – gesetzlichen und privaten – Krankenkassen schließen sich den geprüften Vorgaben der AOK Bayern an.
Im Gegensatz zu AOK-Versicherten wird durch den betreuenden Kinder- und Jugendarzt ein Einzelfallantrag bei der Krankenkasse gestellt. Der Bewilligungsbescheid ist (als Original oder Kopie) an das YoungStars weiterzuleiten.


Zahlungsdifferenzen zur geprüften AOK-Kostenübernahme sind durch die Familie zu tragen. Die Kurskosten werden der teilnehmenden Familie vierteljährlich in Rechnung gestellt. Diese Rechnung kann bei der Krankenkasse eingereicht werden zur Rückerstattung entsprechend der Bewilligungsvereinbarungen mit der Krankenkasse.